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AGB |
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| 1. | Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. |
| 2. | Der Gastgeber (Ferienhof Farchau) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung eine gleichwertige Ferienwohnung zu stellen. |
| 3. | Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 90% des vereinbarten Preises zu bezahlen. Dies entspricht der ortsüblichen Rechtsprechung für Vermietung von Ferienwohnungen. |
| 4. | Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zu der anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages 90% den nach Ziffer 3. errechneten Betrag zu bezahlen. |
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Wir
würden Ihnen empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung, z.B. beim ADAC
oder einer Versicherung ihrer Wahl, abzuschließen. Ausschließlicher Gerichtsstandort ist Ratzeburg.
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